Die Wahl der Beraterinnen und Berater des Landesheimrat Bayern

 

Sie arbeiten als Fachkraft in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe, oder der Eingliederungshilfe?

Es ist ihnen wichtig, dass junge Menschen Raum haben ihre Themen zu diskutieren und an entscheidenden Stellen zu platzieren?

Sie haben Interesse daran den jungen Menschen diesen Austausch unter Anderem durch die Übernahme der Aufsichtspflicht bei Veranstaltungen zu ermöglichen?

Dann Sind sie als Beraterin oder Berater im Landesheimrat Bayern genau richtig!

 

Anleitung zu Wahl des Landesheimrat Bayern (pdf) für junge Menschen und ab Seite 13 für Fachkräfte.

 

 

Häufig gestellte Fragen:

"Die Information zu (...) Landesheimratswahlen ist (...) Voraussetzung für die Erteilung der Betriebserlaubnis(...)" (Handlungsempfehlung zur Umsetzung der §§38, 45ff SGB VIII)

 

  1. Die Geschäftsstelle des Landesheimtrats bietet auf einer online Plattform frei verfügbare Vorschläge für Gruppenabende in den Einichtungen an, die über die Tätigkeit im Landesheimrat informieren und auf die Wahl vorbereiten. 
  2. Fachkräfte in den Einrichtungen können diese Vorschläge nutzen um die Inhalte mit den jungen Menschen in ihrer Wohngruppe zu besprechen.
  3. Kandidatinnen und Kandidaten aus ganz Bayern werden in der Geschäftsstelle gesammelt und die Wahlungerlagen werden vorbereitet.
  4. Fachkräfte können die Wahlunterlagen von der online Plattform herunterladen und die Wahl in ihrer Wohngruppe oder auch ihrer ganzen Einrichtung durchführen.
  5. Das Wahlergebnis wird von den Fachkräften über die online Plattform hochgeladen.
  6. Das Gesamtergebnis aus ganz Bayern wird durch die Geschäftsstelle veröffentlicht. Der neue Landesheimrat Bayern ist gewählt!

Der Landesheimrat Bayern wird von vier engagierten Beraterinnen und Beratern unterstützt. Diese Fachkräfte sind hauptberuflich in der stationären Kinder- und Jugendhilfe oder der Eingliederungshilfe tätig und bringen ihre wertvolle Erfahrung in die Arbeit des LHR ein. Seit 2013 werden sie direkt von den Mitgliedern des LHR gewählt.

Die Wahl der Beraterinnen und Berater des Landesheimrats Bayern findet jährlich im Rahmen der Tagung IPSHEIM statt – seit 2020 auch digital im Rahmen der LHR_Wahl@home (vormals IPSHEIM@home). Seit 2014 werden die Berater:innen für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt, um kontinuierliche Begleitung und Erfahrung im Team sicherzustellen. Dabei wird darauf geachtet, dass jedes Jahr nur zwei der vier Positionen neu besetzt werden, um einen fließenden Übergang und eine gute Zusammenarbeit zu gewährleisten.

Die Beraterinnen und Berater des Landesheimrats Bayern sind eine unverzichtbare Stütze für die engagierte Arbeit des LHR. Sie begleiten die Mitglieder zu wichtigen Terminen und übernehmen dabei die Aufsichtspflicht, um eine sichere und erfolgreiche Teilnahme zu gewährleisten. Die Berater:innen stehen dem LHR bei schwierigen Themen beratend zur Seite und helfen den Mitgliedern, sich umfassend zu informieren.

Darüber hinaus unterstützen sie den Landesheimrat dabei, wertvolle Kontakte zu knüpfen – sei es zu Politikerinnen, Jugendämtern oder zur Heimaufsicht. Durch ihre regelmäßige Teilnahme an allen Treffen des LHR sind sie stets nah am Geschehen. Mit ihrem Wissen und Engagement sind die Beraterinnen eine starke Stütze für die Arbeit des LHR Bayern.

Interessierte Kandidat:innen für das Amt als Berater:in füllen – genau wie die Kandidat:innen für den LHR – einen Steckbrief aus, in dem sie ihre Motivation und Fähigkeiten darstellen. Zusätzlich haben sie die Möglichkeit, sich den jungen Menschen mit einem kurzen Videoclip vorzustellen (optional).

Für die Kandidatur sind neben dem Steckbrief und dem optionalen Videoclip auch eine unterschriebene Einverständniserklärung zur Datenverarbeitung erforderlich.

Die Berater:innen des Landesheimrats nehmen – ebenso wie die jungen Menschen selbst – an wichtigen Terminen teil. Sie stehen den Mitgliedern des LHR mit fachlicher Kompetenz, Wissen und sozial-emotionaler Begleitung zur Seite. Ein zentraler Teil ihrer Aufgabe ist es dabei, die Aufsichtspflicht für die jungen Menschen zu übernehmen.

Wichtige Termine, an denen wir uns die Teilnahme aller Mitglieder sowie der Berater*innen des Landesheimrats wünschen:

  • Vier Klausurtagungen: Diese finden von Freitag bis Sonntag statt.
  • Einmal im Jahr die Fachtagung IPSHEIM: Diese Tagung findet im Juli von Montag bis Donnerstag statt.
  • Einmal jährlich das Bundesnetzwerktreffen der Interessenvertretungen: Dieses Treffen dauert von Freitag bis Sonntag.

Zusätzlich gibt es regelmäßig Anfragen zu Fachtagungen, Austauschtreffen oder dem Verfassen von Beiträgen. Hier müssen jedoch oft nicht alle gemeinsam aktiv werden – wir besprechen im Team, wer welche Aufgaben übernimmt. Außerdem arbeiten wir gelegentlich in Kleingruppen an speziellen Projekten, wie etwa unserer Kleingruppe „Zuständigkeit Instagram“.

Für die entsendenden Einrichtungen der Beraterinnen gibt es eine jährliche Aufwandspauschale von 1.500 €, um die Teilnahme an den Aufgaben und Terminen des Landesheimrats zu unterstützen.

Alle Ausgaben, die bei der Arbeit für den Landesheimrat entstehen, übernehmen wir (das Bayerische Landesjugendamt). Bei langen Tagungen buchen wir die Zimmer und kümmern uns um die Verpflegung. Wenn bei Terminen Reisekosten entstehen, dann zahlen wir das Geld zurück.