Was ist der Barbetrag?
Barbetrag ist ein anderes Wort für Taschengeld. Wenn du in einer Wohngruppe, einer Jugendhilfe-Einrichtung oder in einer Pflegefamilie wohnst, bekommst du Taschengeld.
Du hast ein Recht auf Taschengeld.
Dieses Recht steht in § 39 SGB VIII. Dort steht: Wenn du außerhalb deiner Familie lebst, musst du Geld für deine persönlichen Bedürfnisse bekommen – also Taschengeld.
Dieses Geld gehört dir.
Du kannst damit üben, wie man gut mit Geld umgeht und dir eigene Wünsche erfüllen.
Das musst du wissen!
Je älter du bist, desto mehr Taschengeld gibt es.
Die neuen Beträge gelten ab 1. Januar 2026. Schau mal in die Tabelle:
| Dein Alter | Prozentsatz vom Regelbetrag für junge Volljährige |
So viel Taschengeld bekommst du im Monat |
|---|---|---|
| 4 Jahre | 6% | 10 € |
| 5 Jahre | 8% | 13 € |
| 6 Jahre | 10% | 16€ |
| 7 Jahre | 13% | 20€ |
| 8 Jahre | 15% | 23€ |
| 9 Jahre | 18% | 28€ |
| 10 Jahre | 20% | 31€ |
| 11 Jahre | 25% | 38€ |
| 12 Jahre | 30% | 46€ |
| 13 Jahre | 35% | 54€ |
| 14 Jahre | 40% | 61€ |
| 15 Jahre | 50% | 76€ |
| 16 Jahre | 60% | 92€ |
| 17 Jahre | 70% | 107€ |
| 18 Jahre und älter | 100% | 153€ |
👉 Hier findest du die genaue Liste mit allen Beträgen: Link: Barbetragsbekanntmachung (ab 1.1.2026)
(Link wird eingefügt, sobald die Barbetragsbekanntmachung im Allgemeinen Ministerialblatt veröffentlicht wurde.)
Wusstest du:
Wenn du Geburtstag hast und in die nächste Altersstufe kommst, bekommst du schon im Geburtstags-Monat mehr Taschengeld! Hast du zum Beispiel am 17. Mai Geburtstag, bekommst du bereits ab dem 01. Mai mehr Taschengeld - angepasst an dein neues Alter.
Das Taschengeld wird regelmäßig erhöht.
Das bedeutet: Es wird immer wieder angepasst, damit du auch bei steigenden Preisen genug Geld für deine persönlichen Bedürfnisse hast.
So funktioniert das:
- Der Barbetrag (also dein Taschengeld) für Minderjährige – also für alle unter 18 Jahren – richtet sich nach dem Barbetrag für junge Volljährige (ab 18 Jahren).
- Der Barbetrag für junge Volljährige beträgt mindestens 27 % der sogenannten Regelbedarfsstufe 1 nach § 28 SGB XII. (Das ist ein gesetzlicher Grundbetrag zum Leben.)
- Dieser Grundbetrag wird regelmäßig erhöht. Deshalb steigt auch dein Taschengeld automatisch mit.
Kurz gesagt:
Wenn das Leben teurer wird, steigt auch dein Taschengeld.
Du kannst das Geld für deine eigenen Wünsche benutzen, zum Beispiel:
- Süßigkeiten
- Kino oder Schwimmbad
- Kleine Dinge zum Wohlfühlen (z. B. Kosmetik, Haargel)
- Kleine Spiel- oder Schreibwaren
- Oder du sparst für etwas Besonderes
Dafür ist der Barbetrag nicht gedacht, zum Beispiel:
- Essen
- Kleidung
- Schulmaterial
- Hygiene-Artikel wie Shampoo oder Zahnbürste
- Arztbesuche oder Medikamente
Diese Dinge bezahlt die Einrichtung oder Pflegefamilie.
- Du bekommst dein Taschengeld meist jeden Monat im Voraus.
- Normalerweise bekommst du es bar - also direkt auf die Hand.
- Wenn du möchtest, kannst du verlangen, dass dein Taschengeld auf dein Konto eingezahlt wird.
- Wichtig: Es muss sichergestellt sein, dass dein Konto nicht ins Minus rutscht - du also nicht mehr Geld ausgeben kannst, als auf deinem Konto vorhanden ist!
Manchmal kann es zu deinem Schutz nötig sein, dass ein Teil deines Taschengeldes für kurze Zeit einbehalten und sicher aufbewahrt wird.
Das passiert nur in Ausnahmefällen – zum Beispiel, wenn du eine Suchtproblematik hast und dadurch gefährdet bist, Schulden zu machen.
Das Geld gehört weiter dir.
Es wird für dich verwahrt und später wieder ausgezahlt.
Wichtig:
Wenn du solchen Schutz brauchst, müssen deine Betreuer:innen das unbedingt mit dir besprechen. Sie erklären dir:
- warum der Schutz nötig ist
- wie lange das so sein soll
- was du tun kannst, um dich selbst zu schützen
- wann und wie sie gemeinsam mit dir prüfen, ob der Schutz noch gebraucht wird
👉 Dein Schutz hat dabei immer Vorrang!
Wenn du nach § 42 SGB VIII in Obhut genommen wirst, bedeutet das:
Du wirst kurzfristig vom Jugendamt geschützt oder untergebracht, weil du Hilfe brauchst.
Der Bayerische Landesjugendhilfeausschuss empfiehlt:
Die neuen Taschengeld-Regeln sollen auch für dich gelten, wenn du in Obhut bist.
- Das Geld gehört dir! Niemand darf dir einfach so etwas davon wegnehmen.
- Nur wenn du absichtlich etwas kaputt machst oder jemandem schadest, kann ein Teil deines Taschengeldes für die Wiedergutmachung verwendet werden. Aber nur, wenn du damit einverstanden bist.
- Du bekommst Unterstützung, wenn du Hilfe brauchst, wie du mit deinem Geld umgehen kannst.
- Du wirst über dein Taschengeld und deine Rechte aufgeklärt.
Link: Barbetragsbekanntmachung (ab 1.1.2026)
(Link wird eingefügt, sobald die Barbetragsbekanntmachung im Allgemeinen Ministerialblatt veröffentlicht wurde.)
