Meilensteine
- 2010 Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses (LJHA), dass es eine landesweite Möglichkeit der Beteiligung für junge Menschen in stationären Einrichtungen der Kinder und Jugendhilfe geben soll.
- 2011 Die erste IPSHEIM Tagung findet statt.
- 2013 Der erste Landesheimrat Bayern wird gewählt!
- 2020 Das erste Treffen des BUNDI, des Bundesnetzwerk der Interessenvertretungen in stationären Hilfen, findet in Bayern statt.
- 2022 Der LHR Bayern steht nun auch allen jungen Menschen aus stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe offen.
- 2022 Die Information und Ermöglichung der Teilnahme an den Wahlen des Landesheimrats wird Voraussetzug für die Betriebserlaubnis von Einrichtungen.
- 2023 Der Landesheimrat Bayern erhält einen beratenden Sitz im bayerischen Landesjugendhilfeausschuss.
- 2023 Die Veranstaltungsreihe SpeakUp! beginnt.
Unsere Geschichte
2010 Beschluss des LJHA und Gründung des Ad-hoc-Ausschusses
Im März 2010 beschloss der Landesjugendhilfeausschuss die Entwicklung und Implementierung einer landesweiten, nachhaltigen und begleiteten Struktur für die Partizipation von jungen Menschen in der stationären Kinder- und Jugendhilfe in Bayern.
Zur Entwicklung eines Konzepts wurde der Ad-hoc-Ausschuss „Partizipation in der stationären Jugendhilfe“ gegründet, welcher sich im September 2010 zum ersten Mal traf. Der Ausschuss entschied früh, die Erfahrungen und Ideen von Mädchen und Jungen, die in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe leben, in seine Beratungen einzubeziehen.
2011 IPSHEIM
Vom 27. bis 29. Juli 2011 fand IPSHEIM – Initiative PartizipationsStrukturen in der HEIMerziehung dann zum ersten Mal statt. 70 Kinder, Jugendliche und ihren Betreuerinnen und Betreuern aus 30 Jugendhilfeeinrichtungen trafen sich auf der Burg Hoheneck bei Ipsheim in Mittelfranken. Dem Ausschuss ging es bei IPSHEIM zunächst um zweierlei: Wenn neue Beteiligungsstrukturen in der Jugendhilfe geplant werden, muss im Rahmen der Planungen Beteiligung auch hergestellt werden. Des Weiteren versprach sich der Ausschuss konkrete Ideen und Anregungen für die Umsetzung des Beschlusses. Neben Kennenlernen, Spaß und Austausch waren die wesentlichen Diskussionspunkte bei IPSHEIM:
- Was gibt es vor Ort bereits an Beteiligungsstrukturen?
- Was klappt gut?
- Wo sind Stolpersteine?
- Was wollen wir in Zukunft – und wie können wir das erreichen?
2012 Abschlussbericht des Ad-hoc-Ausschusses und IPSHEIM II
Die Ergebnisse und Erfahrungen der IPSHEIM-Tagungen flossen maßgeblich in den Abschlussbericht des Ad-hoc-Ausschusses "Partizipation in der stationären Jugendhilfe" und die zugehörigen Handreichungen ein, welche vom Landesjugendhilfeausschuss im Juli 2012 beschlossen wurden.
Nach dem großen Erfolg im Sommer 2011 ging die Initiative PartizipationsStrukturen in der HEIMerziehung auf der Burg Hoheneck bei Ipsheim von 25. bis 27. Juli 2012 in die zweite Runde. 20 Jungen, 24 Mädchen und 31 Fachkräfte aus insgesamt 30 verschiedenen Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe in Bayern nahmen an IPSHEIM II teil und arbeiteten mit dem Veranstaltungsteam und mehreren Referenten drei Tage intensiv zum Thema Partizipation von Kindern und Jugendlichen in der Heimerziehung.
2013 Gründung einer Pilotgruppe und IPSHEIM III (Wahl des ersten Landesheimrats)
Ein weiterer wesentlicher Schritt auf dem Weg zum Landesheimrat Bayern war die Gründung einer Pilotgruppe im Rahmen von IPSHEIM II, die sich im Zeitraum November 2012 bis Mai 2013 unter Begleitung des Bayerischen Landesjugendamts vorrangig mit der Vorbereitung von IPSHEIM III und der Ur-Wahl des Landesheimrats Bayern befasste.
Die Pilotgruppe erarbeitete folgende zentrale Ergebnisse: Eine vorläufige Satzung für den Landesheimrat Bayern, eine Wahlordnung, eine umfangreiche Ideensammlung zu den Themen Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung, ein Anforderungsprofil für Kandidatinnen und Kandidaten für den Landesheimrat und die Klärung des Fort- und Weiterbildungsbedarfs der jungen Menschen und der Fachkräfte in der Pilotgruppe. Ein Wahlausschuss bestehend aus zwei Jugendlichen und zwei Fachkräften wurde gegründet sowie eine Gruppe, die im Rahmen von IPSHEIM III über die Arbeit der Pilotgruppe berichtete.
Vom 16. bis 19. Juli 2013 fand IPSHEIM III mit 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmern erneut auf Burg Hoheneck statt. Der Fokus der Veranstaltung lag ganz auf der Wahl des ersten Landesheimrats Bayern am 18. Juli. In geheimer Abstimmung wurden zwölf Mädchen und Jungen als Vertreter der stationären Kinder und Jugendhilfe für eine Amtszeit von einem Jahr gewählt.
Die Kinder und Jugendlichen in den stationären Einrichtungen der Erziehungshilfe haben nun eine eigene Interessensvertretung auf Landesebene.
Das vorrangige Ziel des Landesheimrats ist es, auf eine möglichst wirkungsvolle, gelebte Beteiligung in stationären Jugendhilfeeinrichtungen hinzuwirken.
Unterstützt werden sie hierbei von vier Beraterinnen und Beratern (Fachkräften aus der Kinder- und Jugendhilfe), die der Landesheimrat selbst auch an IPSHEIM wählt. Die Beraterinnen und Berater nehmen an den Sitzungen teil, begleiten die jungen Menschen zu Terminen und stehen dem Landesheimrat unterstützend zur Seite.
Eine im Landesjugendamt angesiedelte Geschäftsstelle übernimmt die verwaltungstechnischen Aufgaben, koordiniert Kontakte und organisiert die Sitzungen.
2014 Beschluss des LJHA: Einrichtung eines Beraterkreises und IPSHEIM IV
Im März 2014 beschloss der Landesjugendhilfeausschuss die Einrichtung eines Beraterkreises mit folgenden Mitgliedern:
- Vorsitzender des Bayerischen Landesjugendhilfeausschusses,
- 1. und 2. Vorsitzende bzw. Vorsitzender des Landesheimrats Bayern
- 1. und 2. Schriftführerin bzw. Schriftführer des Landesheimrats Bayern,
- Vertreterin bzw. Vertreter des StMAS,
- Vertreterin bzw. Vertreter des ZBFS - Bayerisches Landesjugendamt,
- Geschäftsstelle des Landesheimrats Bayern,
- Vertreterin bzw. Vertreter der Heimaufsichten,
- Vertreterinnen und Vertreter der Jugendämter,
- Vertreterinnen und Vertreter der freien Träger und Verbände.
Der Beraterkreis versteht sich als unabhängiges Komitee zur Unterstützung und Durchsetzung der Rechte junger Menschen im Verhältnis zu öffentlichen und freien Trägern. Bei Bedarf und auf Anfrage unterstützt der Beraterkreis den Landesheimrat bei der Verfolgung und Durchsetzung seiner Anliegen. Es soll in den Fällen angerufen werden, in denen eine Klärung von Anliegen und Fragen im Rahmen bereits etablierter Beschwerdestrukturen, die vorrangig zu nutzen sind, nicht möglich war, nicht möglich ist, oder nach dem Empfinden des jungen Menschen nicht richtig erfolgte. Er motiviert die Jugendhilfeträger partnerschaftlich zusammenzuwirken, ist als Teil der Partizipation in der Kinder- und Jugendhilfe zu verstehen und trägt so zur Qualitätsentwicklung stationärer Leistungen bei.
Ein erstes Treffen des Beraterkreises findet jeweils zu Beginn der neuen Amtsperiode des Landesheimrats am Tag der Herbstsitzung des Landesjugendhilfeausschusses statt. Hierbei findet ein gegenseitiges Kennenlernen statt, die Agenda des Landesheimrats wird vorgestellt und gemeinsame Themen für die aktuelle Legislaturperiode können besprochen werden.
--> Durch die Weiterentwicklung und immer stärkere Einbindung und Vernetzung des Landesheimrats ist der Beraterkreis nicht mehr vorhanden. Alle dort vertretenen Akteurinnen und Akteure sind an verschiedenen Stellen in regelmäßigem Kontakt mit dem LHR.
2020 BUNDI
Bundesnetzwerk der Interessenvertretungen in stationären Hilfen
Bundesweit entstehen dem LHR Bayern ähnliche Strukturen, der Wunsch nach Kooperation wächst. Daraus entsteht eine erste gemeinsame Veranstaltung. Der LHR Bayern ist Gastgeber des ersten BUNDI.
2022 Öffnung für junge Menschen der Eingliederungshilfe
Der LHR Bayern schlägt den teilnehmenden jungen Menschen der IPSHEIM Tagung 2022 eine Satzungsänderung vor. Zentraler Punkt dabei ist die Öffnung des Gremiums für alle jungen Menschen die in stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben. Der Vorschlag wird angenommen. Damit ist der Landesheimrat Bayern bundesweit die erste Interessenvertretung in stationären Hilfen, an der sich junge Menschen der Eingliederungshilfe beteiligen und einbringen können.
2022 Landesheimratswahlen werden Voraussetzung für die Erteilung der Betriebserlaubnis von Einrichtungen
Auszug aus den Vollzugshinweisen zur Umsetzung der §§ 38, 45 ff. SGB VIII im Arbeitsfeld der Betriebserlaubnis erteilenden Behörden in Bayern (Juli 2022) : "Die Information zu sowie die Ermöglichung einer Teilnahme der jungen Menschen an den Landesheimratswahlen ist deshalb zentraler Bestandteil des Beteiligungskonzepts der Einrichtungen, welches auch Voraussetzung für die Erteilung der Betriebserlaubnis ist." (S. 16)
2023 Beratender Sitz im Bayerischen Landesjugendhilfeausschuss (LJHA)
Zwei Mitglieder des Landesheimrats sind als beratendes, bzw. stellvertretendes beratendes Mitglied an des Sitzungen des LJHA eingeladen und bringen die Perspektive junger Menschen in den Ausschuss ein.
2023 Start der Veranstaltungsreihe SpeakUp!
Unter dem Namen Netzwerkforen beginnt eine Veranstaltungsreihe, die in allen Bezirken Bayerns (in Oberbayern aufgrund der Größe zwei) niedrigschwellige Tagesveranstaltungen für junge Menschen und ihre begleitenden Fachkräfte anbietet. Es geht zunächst um einen ersten Austausch und den Einbezug der Wünsche der Teilnehmenden in die Weiterführung der Veranstaltungsreihe. SpeakUp! hat das Ziel, die teilnehmenden jungen Menschen in ihren Rollen z.B. als Gruppensprecher:in oder Jugendrat/Jugendrätin zu stärken und ihnen das notwendige Wissen sowie die Kompetenzen zu vermitteln, um ihre
Aufgaben selbstbewusst und effektiv wahrnehmen zu können.