Die Wahl des Landesheimrates und der beratenden Fachkräfte findet seit 2020 im Rahmen von LHR_Wahl@home (vormals IPSHEIM@home).
Was ist LHR_Wahl@home?
Seit 2020 gibt es zusätzlich zur Präsenzveranstaltung IPSHEIM das Format LHR_Wahl@home, das allen Einrichtungen in Bayern kostenfrei zur Verfügung steht. Auf der DSGVO konformen Lernplattform OpenOlat stellen wir einen digitalen Raum zur Verfügung und bieten dort Material und Informationen rund um die Wahl des Landesheimrat Bayern an. Außerdem wird über die Plattform der Landesheimrat Bayern digital gewählt.
Die Termine für die nächste Wahlrunde LHR_Wahl@home 2025 stehen fest! 🥳 Tragt sie euch schnell in den Kalender ein 📆!
Wichtige Termine und Abgabezeiten!
27. Januar 2025: Freischaltung aller Inhalte auf OpenOlat
12. März 2025: Einsendeschluss Kandidatur
18. März 2025: Wahlunterlagen zum Download verfügbar
30. April 2025: Einsendeschluss Wahlergebnis
07. Mai 2025: Verkündung Wahlergebnis
Häufig gestellte Fragen
OpenOlat - was ist das und wie erhalte ich Zugang?
Wir nutzen für die IPSHEIM@home die DSGVO konforme
Lernplattform OpenOlat.
Wie erhalte ich einen Zugang?
Den Zugangslink/QR-Code zum OpenOlat-Bereich IPSHEIM@home erhaltet ihr auf unserer Website www.landesheimrat.bayern.de
Zusätzlich werden die Zugangsdaten an alle Heimaufsichten in Bayern mit der Bitte um Weiterleitung an alle Einrichtungen im jeweiligen Zuständigkeitsbereich versendet. Die Einrichtungsleitungen verteilen diese wiederum an die zuständigen Fachkräfte vor Ort.
Bittet eine Betreuerin/einen Betreuer um Unterstützung.
Es muss sich nicht jeder einzeln auf der Plattform registrieren. Bittet einen Betreuer oder eine Betreuerin, sich stellvertretend für eure Gruppe oder Einrichtung dort zu registrieren. Die zuständige Betreuerin/der zuständige Betreuer hat dann den Job euch alle Inhalte zugänglich zu machen und eure Wahlergebnisse der gesamten Gruppe/ Einrichtung hochzuladen
Inhalt
Über die Plattform erhaltet ihr:
- Zugriff auf alle aktuellen Informationen, sowie zeitlichen Ablauf der Wahl.
- Zugriff auf Unterlagen/Material für die (optionalen) Gruppenabende.
- Zugriff auf die Unterlagen für die Kandidatur.
- Zugriff auf die Steckbriefe und Vorstellungsclips der Kandidatinnen und Kandidaten.
- Zugriff auf den Stimmzettel für die Wahl.
- Die Möglichkeit, die Ergebnisse eures Wahlabends auf der Plattform hochzuladen.
Gehe bewusst mit deinen Informationen um.
Die Steckbriefe und die (optionalen) Vorstellungsclips sind auf OpenOlat für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung IPSHEIM@home sichtbar. Damit stellst du dich vor und machst Werbung für deine Kandidatur. Das bedeutet, dass dein Steckbrief in vielen Wohngruppen in ganz Bayern aushängen wird und dein Vorstellungsclip ebenfalls in den Wohngruppen gezeigt wird.
Wer kann kandidieren?
Alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die in Wohngruppen oder ähnlichen Einrichtungen leben und Unterstützung bekommen, dürfen kandidieren. Das gilt auch für diejenigen, die in Einrichtungen sind, um Hilfe bei der Eingliederung zu bekommen.*
Eine Kandidatur macht allerdings nur dann Sinn, wenn du noch wenigstens ein Jahr in deiner Einrichtung betreut wirst.
*junge Menschen in stationären Erziehungshilfen nach § 34, § 34 i.V.m 35a, § 41 SGB VIII), sowie alle jungen Menschen in stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe in Bayern.
Wie kann ich kandidieren?
Für deine Kandidatur benötigst du:
- Den ausgefüllten Steckbrief (am besten mit Foto!).
- Die Einwilligungserklärung zur Kandidatur.
- Wenn du möchtest einen kurzen Vorstellungsclip*. Das ist aber freiwillig.
Du bist noch nicht 18 Jahre alt? Dann muss die für dich sorgeberechtigte
Person auch unterschreiben. Ohne unterschriebene Einwilligungserklärung kannst du leider nicht kandidieren.
Wenn alles fertig ist, lädst du alles als auf OpenOlat hoch. Wenn
du Hilfe brauchst, wende dich an deine Betreuerinnen bzw. Betreuer
oder bitte sie, das für dich zu erledigen.
Wie viele Plätze werden gewählt?
Insgesamt besteht der Landesheimrat aus 12 Mitgliedern. Jedes Jahr werden sechs neue Mitglieder gewählt. Das bedeutet, dass es immer eine Mischung aus sechs alten und sechs neuen Mitgliedern gibt. Du hast bei der Wahl also sechs Stimmen, die du an sechs Kandidatinnen bzw. Kandidaten deiner Wahl vergeben kannst.
Wie lange bin ich im Amt?
Der Landesheimrat Bayern wird für zwei Jahre gewählt. Die offizielle Amtsübergabe erfolgt jedes Jahr im Juli auf unserer landesweiten Fachtagung IPSHEIM.
Wer übernimmt die Kosten?
Alle Ausgaben, die dir bei der Arbeit für den Landesheimrat entstehen, übernehmen wir (also das Bayerische Landesjugendamt). Bei langen Tagungen buchen wir die Zimmer und kümmern uns um die Verpflegung. Wenn dir bei Terminen Reisekosten entstehen (z. B. weil du ein Zugticket kaufen musstest), dann zahlen wir dir das Geld zurück.
Wie hoch ist der Arbeitsaufwand?
Wichtige Termine, bei denen wir gerne hätten, dass alle Mitglieder und Beraterinnen bzw. Berater des Landesheimrats teilnehmen:
- Vier Klausurtagungen: Diese finden von Freitag bis Sonntag statt.
- Ein gemeinsamer Termin im Landesjugendhilfeausschuss: Das ist meistens an einem Wochentag.
- Drei Sitzungen des Landesjugendhilfeausschusses (nicht für alle Mitglieder).
- Einmal im Jahr Fachtagung IPSHEIM: Diese findet im Juli von Montag bis Donnerstag statt.
- Einmal im Jahr Bundesnetzwerktreffen der Interessenvertretungen: Dieses Treffen dauert von Freitag bis Sonntag.
Zusätzlich werden wir regelmäßig für Fachtagungen, Austauschtreffen und dem Schreiben von zum Beispiel Beiträgen angefragt. Das müssen aber oft nicht alle gemeinsam machen. Wir teilen uns dann auf und sprechen ab, wer diese Aufgaben übernimmt. Ebenso arbeiten wir manchmal in Kleingruppen an besonderen Arbeitsaufträgen, wie zum Beispiel unsere Kleingruppe "Zuständigkeit Instagram".
Kann ich jemanden für die Kandidatur vorschlagen?
Super, wenn du jemanden kennst und als Kandidatin oder Kandidat für die Wahl des LHR Bayern vorschlagen möchtest! Frage die Person am besten direkt, ob sie oder er sich eine Kandidatur vorstellen kann.
Die Wahl der Beraterinnen und Berater
Der LHR Bayern wird von vier ehrenamtlich tätigen Beratern und Beraterinnen unterstützt. Die Berater*innen sind Fachkräfte der stat. Kinder- und Jugendhilfe und Eingliederungshilfe, die sich als Kandidatinnen/Kandidaten zur Wahl stellen. Gewählt werden sie vom Landesheimrat Bayern für eine Legislaturperiode von zwei Jahren.
Die entsendende Einrichtung erhält für dieses Engagement gemäß Satzung des LHR Bayern eine Aufwandspauschale von 1500€/Jahr.