Deine Rechte
Auch wenn du in einer Einrichtung lebst und nicht bei deiner Familie, hast du Rechte.
Es gibt offizielle Grundrechte für Kinder und Jugendliche wie dich, damit du dich wohlfühlen kannst und nicht ungerecht behandelt wirst. Hier findest du diese Rechte in vereinfachter Form.
Gleichheit
Niemand darf dich bevorzugen oder gar benachteiligen. Mädchen und Jungen sind gleichberechtigt und dürfen nicht diskriminiert werden. Auch wegen deiner Hautfarbe oder Religion darfst du nicht benachteiligt werden.
Gesundheit
Du hast das Recht auf medizinische Versorgung und darauf, in einer sauberen Umgebung aufzuwachsen. Du darfst bei der Wahl eines Arztes mitentscheiden und hast ein Recht auf Gesundheitsversorgung.
Freie Meinungsäußerung
Niemand darf dir verbieten, deine persönliche Meinung zu sagen.
Gewaltfreie Erziehung
Es ist verboten, dass dich jemand schlägt, um dich beispielsweise zu bestrafen. Auch seelische Misshandlung ist nicht zulässig.
Schutz
Wenn in deinem Land Krieg herrscht, hast du ein Recht darauf, von einem anderen Land aufgenommen zu werden. Du sollst vor Gewalt aller Art geschützt werden und ein geeignetes zu Hause haben. Personen, die deiner Meinung nach über deinen Aufenthaltsort Bescheid wissen sollten, müssen darüber informiert werden.
Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung
Du darfst nicht zur Arbeit oder zu Sex gezwungen werden.
Besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung
Du hast ein Recht auf besondere Unterstützung, wenn du durch eine Behinderung eingeschränkt bist.
Entfaltung der eigenen Persönlichkeit
Du hast ein Recht darauf, dich so zu entwickeln, wie du möchtest. Beim Erwachsenwerden sollst du unterstützt werden.
Hilfeplanung
Bei der Auswahl der für dich geeigneten Einrichtung darfst du mitentscheiden. Regelmäßig sollten Hilfeplangespräche stattfinden, bei denen du auch mit dem Jugendamt „unter vier Augen“ reden darfst. Im Allgemeinen sollte das Jugendamt für dich erreichbar sein, damit du Kontakt aufnehmen kannst. Hilfeplanberichte darfst du einsehen.
Familie
Du darfst Kontakt zu deiner Familie haben, sofern es möglich ist und sofern du das willst.
Bildung
Du hast ein Recht darauf, in der Schule, und in der Ausbildung unterstützt zu werden. Deine Begabungen, Talente, Interessen und Hobbys sollten nach Möglichkeit gefördert werden.
Dein Schulunterricht oder deine Ausbildung sollten außerhalb der Einrichtung stattfinden, sofern keine triftigen Gründe dagegen sprechen.
Du musst die Möglichkeit bekommen, über Bücher, Magazine, Internet, Fernsehen etc. Informationen zu sammeln, sofern das deinem Alter entspricht.
Glaubens‐ und Religionsfreiheit
Du darfst das glauben, was du möchtest und in dieser Hinsicht nicht zu etwas gezwungen werden.
Wenn du einer Religion angehörst, darfst du die Bräuche und Gewohnheiten, die damit zusammenhängen natürlich weiter ausüben.
Eigentum
Du darfst selbst entscheiden, was du dir von deinem Taschengeld kaufst. Du darfst deine eigenen Sachen so aufbewahren, dass nur du darauf zugreifen kannst. Dein Taschengeld darf nur dann gekürzt werden, wenn du Eigentum anderer oder das deiner Einrichtung mutwillig kaputt gemacht hast. Zur Bestrafung darf dein Taschengeld nicht einbehalten werden.
Beteiligung und Beschwerden
Jede Einrichtung muss hierfür ein eigenes Konzept, also einen eigenen Plan aufstellen. Beteiligung findet oft durch die Wahl von Gruppensprecherinnen oder -sprechern statt, die dann bei wichtigen Dingen, die euch betreffen, mitentscheiden dürfen. Über deine verschiedenen Beschwerdemöglichkeiten sollte dich deine Einrichtung informieren.
Außerdem darfst du dich immer an dein Jugendamt wenden und dich deinem Alter entsprechend beteiligen.
Akten und Berichte
Deine eigene Akte darfst du dir natürlich anschauen, schließlich geht es da um dich! Aber es gibt auch einige Teile in deiner Akte, die nicht für dich bestimmt sind. Wenn ein Bericht über dich geschrieben wurde, sollte dieser mit dir durchgesprochen werden. Falls du etwas nicht verstehst, muss man es dir erklären. Und du sollst dich zu dem Bericht äußern dürfen, damit auch deine Meinung klar wird.
Datenschutz
Alle Informationen, Bilder, Videos etc. über dich dürfen ohne deine Einwilligung nicht veröffentlicht werden. Und auch dann nicht, wenn deine Eltern oder dein Vormund etwas dagegen haben.